Informationen zum Baumschutz und zur Baumfällung
Sie wollen einen Baum fällen?
Bevor Sie einen Baum fällen, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, erkundigen Sie sich bitte bei uns, ob Ihre Bäume durch einen Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt wurden. Wenn ja, müssen Sie für die Fällung einen Antrag stellen (das Formular finden Sie zum Herunterladen am Ende der Seite). Auch bei Baumpflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Kronenrückschnitten, stellen Sie bitte einen Antrag bei der Gemeinde.
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Thiel, hier finden Sie ihre Kontaktdetails.
Natürlich können Sie die Informationen, ob Ihr Baum in einem Bebauungsplan festgesetzt ist, auch selbstständig recherchieren. Die Informationen dazu finden Sie in den Bebauungsplänen auf der Website des Landratsamtes unter folgendem Link: http://geolis.lk-starnberg.de/GeoLISmapapps/resources/apps/Bebauungsplaene/index.html?lang=de
Für die Fällung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes sollten ausreichende Gründe bestehen. Die nachfolgenden gängigen Begründungen sind nicht ausreichend für die Genehmigung einer Fällung:
- Laubfall, Fall von Früchten, Verbreitung von Samen, Pollenflug
- Verstopfung der Regenrinne und des Fallrohrs durch Laub u.ä.
- Geringfügige Verschattung
- Geringer Astabwurf
- Geringfügige Schäden an Bauwerken
Hier können Sie das Antragsformular für Maßnahmen am Baumbestand herunterladen:
Formular - Maßnahmen im Baumbestand - Antrag
Weitere Infos zum Thema Baumschutz finden Sie in diesem Flyer vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz - "Rund um die Gartengrenze". Darin enthalten sind zum Beispiel Regeln für Grundstücksnachbarn und zum Heckenrückschnitt.
Gehölzpflege - Gehölzbeseitigungen
Gehölzpflege und Gehölzbeseitigungen
Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Starnberg zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen
Stand: März 2018
Ersatzpflanzungen
Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Starnberg zu heimischen Gehölzen
Stand: Februar 2018