Die meisten Straßen im Gemeindegebiet räumen der Bau- und Betriebshof bzw. beauftragte Unternehmen – Priorität haben aus Sicherheitsgründen die Hauptverkehrsstraßen, danach folgen die weniger befahrenen Nebenstraßen. Autofahrer werden gebeten, beim Parken des Fahrzeugs darauf zu achten, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,00 m gewährleistet ist. Straßenkreuzungen und Einmündungen müssen frei von Fahrzeugen sein.
Wissenswert ist außerdem:
- Für die Gehwege bzw. die Seitenstreifen vor ihrem Haus sowie für die Zufahrten für Hinterlieger sind die Eigentümer bzw. Bewohner selbst verantwortlich.
- Gehwege müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee geräumt und bei Bedarf mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand oder Splitt) bestreut werden.
- Auftauende Streumittel sind nur bei besonderer Gefahr durch Glätte (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) zulässig.
- Wenn das Wetter es erfordert, müssen bis 20 Uhr auch mehrfach am Tag Sicherungsmaßnahmen wiederholt werden.
- Lagern Sie den geräumten Schnee bitte so, dass Abläufe nicht verstopft und Räum- und andere Fahrzeuge nicht behindert werden.
- Bitte achten Sie auch darauf, dass Hecken und Bäume an Ihrer Grundstücksgrenze so kurzgehalten werden, dass sie auch unter einer Schneedecke nicht zu weit überragen. Über Geh- und Radwegen gelten 2,50 m Abstand nach oben, über Straßen 4,50 m.
Details finden Sie in der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter".
Ein herzliches Dankeschön allen Bürgerinnen und Bürgern für die Beachtung dieser Hinweise. Sie verhelfen uns zu einem möglichst sicheren und unbeschwerten Winter im Gemeindegebiet.