Information zur Abfallentsorgung
Das Kommunalunternehmen AWISTA-Starnberg benötigt zur Erhebung der Abfallgebühren von allen Grundstückseigentümern die nachstehenden Angaben. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, dem AWISTA-Starnberg die für die Abfallentsorgung und Gebührenberechnung wesentlichen Umstände mitzuteilen; dazu gehören insbesondere Angaben über den Grundstückseigentümer, sowie die Art, Beschaffenheit und Menge der Abfälle, die dem AWISTA überlassen werden müssen. Wenn sich diese Gegebenheiten ändern oder auf einem Grundstück erstmals Abfälle anfallen, ist dies dem AWISTA-Starnberg unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Hier finden Sie das Formular für die Um-, An- oder Abmeldung beim Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg - AWISTA-Starnberg.
Hier finden Sie weitere Informationen des AWISTA Starnberg KU