Tipps zur Heckenpflanzung im heimischen Garten - auf heimische Arten setzen!

Mit steigenden Temperaturen beginnt die Pflanzsaison. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Gautinger Einfriedungssatzung für Hecken die Wahl von heimischen Gehölzen vorsieht. Dies ist vor allem für unsere Insekten- und Vogelwelt wichtig, da die einheimischen Pflanzen ohne Ausnahme als Nahrungsquelle und Lebensraum viel reger angenommen werden.

Nicht einheimische Pflanzen bieten nur ganz wenigen Insekten- oder Vogelarten Schutz oder Nahrung. Daher können Sie mit der Wahl der richtigen Heckenpflanze einen wichtigen Beitrag für die Vögel und Insekten leisten und zum Kampf gegen das Artensterben beitragen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die häufig gewählten Kirschlorbeerpflanzen (Prunus laurocerasus) sowie Thujen (Thuja occidentalis) keine einheimischen Gehölze und daher nach der Gautinger Einfriedungssatzung nicht zulässig sind. Beide Arten sind für die allermeisten Insekten und Vögel wertlos. Zudem sind alle Pflanzenbestandteile bei beiden Pflanzen giftig. Weiterhin wildert der Kirschlorbeer leicht aus und stellt daher ein Problem für die einheimische Pflanzenwelt dar.

Bisweilen werden fremdländische Vertreter mancher Pflanzengattungen angeboten. Auch hier sind die einheimischen Ursprungsarten für die Insekten- und Vogelwelt deutlich wertvoller. So sollte beispielsweise bei den Hartriegelgewächsen der einheimische Rote Hartriegel (Cornus Sanguinea) anstelle der amerikanischen oder asiatischen Arten gewählt werden.

Häufig werden die oben genannten Gehölze gewählt, um einen ganzjährigen grünen Sichtschutz zu erhalten. Allerdings gibt es auch unter den heimischen Gehölzen Pflanzen, die ganzjährig grün sind. Diese sind:

  • Ligustrum vulgare 'Atrovirens' = Gewöhnlicher Liguster
  • Taxus baccata = Europäische Eibe
  • Ilex aquifolium = Europäische Stechpalme

Achtung: Sowohl die Europäische Eibe als auch die Stechpalme weisen giftige Pflanzenbestandteile auf!

Weitere Empfehlungen für heimische Gehölze finden Sie im unten stehenden Merkblatt des Landratsamtes Starnberg zum Thema Ersatzpflanzugen. Zudem finden Sie hier auch die Einfriedungssatzung der Gemeinde Gauting.

Ersatzpflanzungen

Ersatzpflanzliste

Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Starnberg zu heimischen Gehölzen 
Stand: Februar 2018