Feuerwehr
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen
im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
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Gesetzliche Grundlage
(Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art. 10 BayFwG)
persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Fachbereich Brand- und Kathastrophenschutz gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.