Gewerbe- und Gaststättenwesen
Gewerbe An-/Um-/Abmeldung
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Allgemeine weiterführende Informationen
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
> weiterführende Informationen - Bayern Portal
Gewerbeanmeldung durch EU-Ausländer
> weiterführende Informationen - Bayern Portal
Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
> weiterführende Informationen - Bayern Portal
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ANMELDUNG eines Gewerbes
zum Online-Antrag auf Anmeldung eines Gewerbebetriebs
Eine Registrierung oder Autorisierung
mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
PDF Formular
zur Gewerbe-Anmeldung
PDF Formular "Allgemeines Beiblatt"
Zusatz-Formular für Firmen die als juristische Personen firmieren.
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UMMELDUNG eines Gewerbes
zum Online-Antrag auf Ummeldung eines Gewerbebetriebs
Eine Registrierung oder Autorisierung
mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
PDF Formular
zur Gewerbe-Ummeldung
PDF Formular "Allgemeines Beiblatt"
Zusatz-Formular für Firmen die als juristische Personen firmieren. -
ABMELDUNG eines Gewerbes
zum Online-Antrag auf Abmeldung eines Gewerbebetriebs
Eine Registrierung oder Autorisierung
mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
PDF Formular
zur Gewerbe-Abmeldung
PDF Formular "Allgemeines Beiblatt"
Zusatz-Formular für Firmen die als juristische Personen firmieren.
Hinweise Finanzamt
Zuständigkeiten:
- Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Sitz im Landkreis Starnberg ist das Finanzamt Starnberg örtlich zuständig.
- Für die Gründungen von Kapitalgesellschaften im Landkreis Starnberg liegt die Zuständigkeit beim Finanzamt Fürstenfeldbruck
Wichtige Information:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
externe Webseite des Bundesamtes für Justiz
"Gewerbezentralregister-Auszug online beantragen"
mit ePA (elektronischer Personalausweis)
Gaststättenerlaubnis (§1 Gaststättengewerbe)
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Zuständige Stelle
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Allgemeine weiterführende Informationen
Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke, insbesondere alkoholische Getränke, zum Verzehr an Ort und Stelle reicht (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft).
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn sich die Gaststätte im Landkreis Starnberg befindet, ist der Antrag beim Landratsamt Starnberg zu stellen. Der Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis kann beim Landratsamt Starnberg persönlich, per Post oder Fax eingereicht werden.
Gerne können Sie sich auch die Formulare auf der Internetseite des Landratsamts Starnberg herunterladen und diese ausgefüllt in unserer Gemeindeverwaltung abgeben. Wir leiten den Antrag dann gerne an das Landratsamt Starnberg weiter.
vorübergehende Gaststättenerlaubnis
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Allgemeine Information
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz
weiterführende Information zu
- Fristen,
- Voraussetzung,
- erforderliche Unterlagen und
- gesetzliche Grundlagen und Kosten
finden Sie im BayernPortal -
Antragsstellung
zum Online-Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.
Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung
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Information und Zuständigket
Die Gemeinde Gauting entscheidet in diesem Verfahren nur über den Teil B, "Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes"
Die Bearbeitung der anderen Punkte erfolgt über dasStrandbadstr. 2
82319 Starnberg -
Antragsstellung
zum Online-Antrag zur Unbedenklichkeitsbescheinigung (Teil B)
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.PDF Formular
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
nach der Spielgeräte-Verordnung Bayern (Teil B)
Antrag auf Marktfestsetzung
- gesetzliche Grundlage und Ortsrecht
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Antragstellung
- Online-Antrag zur Festsetzung gemäß §69 Gewerbeordnung (GewO)
Eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
- PDF Formular
zur Gewerbe-Anmeldung
- Online-Antrag zur Festsetzung gemäß §69 Gewerbeordnung (GewO)