Bauantrag und Bauwesen
für die Einreichung eines Bauantrags ist ein persönliches Gespräch nicht zwingend erforderlich. Auf Grund der Komplexität dieser Verfahren rät die Bauverwaltung jedoch die Antragsunterlagen persönlich vorzulegen und mit unseren Mitarbeitern zu besprechen.
Weiterführene Informationen auf externen Webseiten
► Bauantragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie tagesaktuell auf der Plattform des BayernPortal.
► weitere Informationen zu Bauanträgen finden Sie auch beim "Wegweiser Bauen" des Landratsamtes Starnberg
► Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Antrag auf Isolierte Befreiung / Abweichung
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung.
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Voraussetzungen
Eine Abweichung ist nur möglich, wenn der Schutzzweck des Art. 4 BayBO (Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden) noch erfüllt ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.Wann eine Ausnahme zulässig ist, ist in der jeweiligen Satzung selbst geregelt.
Eine Befreiung kommt in Betracht, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, dies städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans oder der sonstigen Regelung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Zudem muss die Befreiung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein und sie darf die Grundzüge der Planung nicht berühren.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen schriftlich beantragt werden; der Antrag ist zu begründen. Bei Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist der Abweichungsantrag mit dem Bauantrag zu stellen. - Ortsrecht
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zum Online-Antrag
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.
PDF-Formular
herunterladen, ausdrucken und
postalischen übermittln
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan der Gemeinde
- weiter zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Gauting
- weiter zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Gauting
Antrag auf Genehmigung zur Absenkung des Bordsteins
Für dieses Antragsverfahren ist unser Tiefbau (Straßenbau) zuständig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter.
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Antrag stellen
zum Online-Antrag auf Genehmigung zur Absenkung des Bordsteins
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persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Bauverwaltung uud aus dem Fachbereich Tiefbau gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.