Hundesteuer
Satzung zur
Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Gauting
Steuersätze
- für jeden Hund................................60,00 € (ab 01.01.2019)
- für Kampfhunde........................1.200,00 € (ab 01.01.2019)
Anmeldung eines Hundes
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Allgemeines
Jeder Hund muss innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Zur Anmeldung sind folgende Dokumente einzureichen:- Anmeldeformular (bei Online Anmeldung automatisch)
- Foto des Hundes (bei Online-Anmeldung per Upload, bei postalischem Versand muss es ein Farbfoto in ausreichender Qualität sein)
- bei Zuzug: Zur Anrechnung der bereits entrichteten Hundesteuer in der vorherigen Gemeinde einen entsprechenden Abmeldebescheid
- bei Aufnahme: Wir behalten uns vor, einen Nachweis über den exakten Aufnahmetag nachzufordern (z.B. Kaufvertrag)
- bei Tierschutz: den Schutzvertrag zur Prüfung, ob die Steuerbefreiung im ersten Jahr gewährt werden kann
Die Hundesteuermarke erhalten Sie zusammen mit dem Hundesteuerbescheid per Post. Wir empfehlen dort beiliegendes SEPA-Lastschriftenmandat zu erteilen, da von einer jährlichen Bescheiderstellung abgesehen wird.
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Anmeldung vornehmen
zum Online-PortalEine Registrierung oder Autorisierung
mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
PDF zum Download
Bitte beachten Sie die Anlagen-Anforderung zum Antrag
gemäß der unter Information (oberer Reiter) dargestellten Vorgaben. -
Einrichtung SEPA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung)
Gerne können Sie für die Abbuchung der jährlichen Steuerfälligkeit eine Einzugsermächtigung erteilen, so dass für Sie keine zusätzlichen Säumnisgebühren entfallen. (Wir möchten Sie an dieser Stelle informieren, dass keine jährlichen Steuerbescheide zugesandt werden)
Abmeldung eines Hundes
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Abmeldung eines Hundes
Bei Wegzug, Ableben oder sonstiger Abgabe muss jeder Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde abgemeldet werden. Ein entsprechender Nachweis, wie z.B. ein Kaufvertrag oder die Tierarztbestätigung, muss mit eingereicht werden.
Sollten hierüber keine Nachweise vorgelegt werden können, ist der Tag ausschlaggebend, an dem es der Gemeinde bekannt gegeben wurde. -
Abmeldung vornehmen
Online abmeldenEine Registrierung oder Autorisierung
mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
PDF zum Download
und postalischen Einreichen
weiterführende Informationen
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Verlust der Steuermarke
Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie kostenlos eine Ersatzmarke.
Bitte kontaktieren Sie unser Steueramt -
Kampfhunde
Entsprechend der Kampfhundeverordnung müssen in Kategorie II gelistete Hunde ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen, um ein gemeindliches Negativzeugnis zu erhalten. (weiterführende Informationen dazu finden Sie im BayernPortal)
Hierzu bitten wir Sie, in unserem Ordnungsamt - in Begleitung Ihres Hundes - das Gutachten persönlich vorzulegen.
- siehe auch Gesetzestext:
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
vom 10. Juli 1992
- Das Halten von Kategorie I Hunden ist in Gauting nicht gestattet.
zur gemeindlichen Satzung
- siehe auch Gesetzestext:
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Hundetoiletten
Hundetoiletten
im Gemeindegebiet
- Online-Formular zur Anregung zur Errichtung einer weiteren Hundetoilette
Eine Registrierung oder Autorisierung ist nicht erforderlich.
- Online-Formular zur Anregung zur Errichtung einer weiteren Hundetoilette
persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der Gemeine Gauting gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.