Melderecht und Passwesen
Statusabfrage
Online Statusabfrage
Personalausweis und Pass
(eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig)
Meldebescheinigung online anfordern
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.
► Online eine Meldebescheinigung anfordern
Hinweise:
- Mit diesem Dienst können Sie die Beantragung als PDF zum sofortigen Download (ohne Unterschrift) durchführen, diese ist für Sie kostenlos.
- Für die postalische Zustellung mit Unterschrift der Behörde fallen Gebühren in Höhe von 5,00 € an. Im Rahmen des Online-Antragsformulars wird dieser Betrag unmittelbar fällig. Als Bezahlsystem werden Pgiropay und Einmallastschrift im Rahmen unseres Online-Portals angeboten.
(Diese Gebühr wird auch erhoben, wenn Sie die Meldebescheinigung persönlich in unser Einwohnermeldeamt beantragen --> siehe hierzu BayernPortal)
- Falls Sie die Meldebescheinigung zur Vorlage im Ausland / bei einer ausländischen Behörde benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Einwohnermeldeamt.
- Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht und deswegen nicht online möglich.
- Da es sich hier um den Abgleich mit dem Meldezentralregister handelt, ist für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.
Personalausweis und Passwesen
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Informationen zur Antragsstellung
Für deutsche Bürger besteht Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Bei einem Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Ausweises ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
► gültiges bisheriges Ausweisdokument
► aktuelles biometrisches Passbild (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
► Vorkasse (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)
Zusätzliche Anforderungen bei Minderjährigen
(Hinweis: Personalausweise können mit Vollendung des 16. Lebensjahres alleine beantragt werde)♦ Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters
♦ Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters (Formular, siehe nachstehend)
zum Personalausweis über Bayern Portal
und über das Personalausweisportal
⇒ weitere Informationen zum Reisepass über Bayern Portal
⇒ weitere Informationen zum Kinderreisepass über Bayern Portal
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Zustimmungerklärung des gesetzlichen Vertreters (Formular)
► Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreter zum Antrag eines Ausweisdokuments
PDF-Formular zum Download -
Abholung der Ausweisdokumente
Mit der Abholung der fertigen Ausweisdokumente können Sie auch eine vertrauenswürdige Person Ihrer Wahl beauftragen.
Hierfür benötigt die Person bei der Abholung eine Vollmachtserklärung von Ihnen im Original unterschrieben.
Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises
PDF-Formular zum Download
Vollmacht und Erklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments
PDF-Formular zum Download
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Ihr Ausweisdokument ist abgelaufen?
Urlaubszeit ist Reisezeit - bitte denken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung aber auch daran, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und rechtzeitig neue zu beantragen.
Sie wollen z.B. an einem Wochenende oder Feiertag verreisen und kurz vor der Abfahrt stellen Sie fest, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist!
In Ausnahmesituationen haben Sie die Möglichkeit über die Bundespolizei ein Reisedokument zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bundespolizei.de
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Verlust von Ausweisdokumenten
Der Verlust von Ausweisdokumenten muss bei der örtliche Polizeidienststelle oder beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gauting angezeigt werden.
Im Falle eines Diebstahls wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten unverzüglich Anzeige.
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Online-Funktion im Personalausweis
Informationen rund um die authentifizierung mit dem Personalausweis finden Sie auf folgenden externen Webseiten
- http://www.bmi.bund.de
- http://www.personalausweisportal.de
- https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/6_online-Ausweisfunktion/online-ausweisfunktion-liste.html
Weitere Informationen zur Freischaltung der Online-Funktion finden Sie im BayernPortal.Die nachträgliche Sperrung oder Freischaltung der Online-Funktion im Personalausweis ist im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gauting möglich.
Meldewesen
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Allgemeine Information An- und Ummeldungen
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Umzug binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im zuständlichen Einwohnermeldeamt notwendig.
Was wird benötigt?- gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Pass) aller Neubürger
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (Bundesmeldegesetz)
- Zuzugsadresse (Inland/Ausland)
- Vollmacht für die Anmeldung von Familienangehörigen
Weiterführende Informationen über die Wohnsitz-Anmeldung finden Sie im BayernPortal.
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Anmeldung / Ummeldung Onlinefunktion zur Voranzeige bzw. Formulare zum Vorausfüllen
►Anmeldung bei der Meldebehörde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)► Formular Umzugsmeldung innerhalb der Gemeinde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)► Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland
oder Änderung der Hauptwohnung
(zum Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)
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Informationen Abmeldung ins Ausland
Für die Abmeldung ins Ausland ist keine persönliche Vorsprache notwendig.
Dies können Sie hier bequem mit unserem Online-Dienst mit ePA-Ausweis durchführen. -
Abmeldung ins Ausland vornehmen
zum Online-Antrag Abmeldung ins Ausland
Für diesen Online-Dienste ist keine Anmeldung erforderlich,
Sie benötigen Ihren Ausweis und die Ausweisnummer
Wohnungsgeberbestätigung
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allgemeine Informationen
nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
(muss seit dem 01.11.2015 bei der Anmeldung ausgefüllt vorliegen)weitere Informationen zur Wohnungsgeberbestätigung (Wohnungsgeberbescheinigung) finden Sie im BayernPortal
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Wohnungsgeberbestätigung einreichen
zur Online-Wohnungsgeberbestätigung
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.Wohnungsgeberbestätigung
zum Download und zur Mitgabe an den Mieter zur Anmeldung
Auskunfts- / Übermittlungssperre
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Auskunftssperre (Information)
Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
gemäß § 51 Bundesmeldegesetz
Für diesen Antrag müssen Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlichen schutzwürdigen Interessen erwachsen kann (§ 51 Abs. 1 BMG)
- Auf Grund der Sensibilität und der Nachweispflicht ist hier ein persönliches Gespräch in unseren Räumen erforderlich. Sollten Sie dies in einem geschützten Rahmen außerhalb unserer Öffnungzeiten bevorzugen, können Sie gerne einen Termin mit dem Geschäftsbereichsleiter vom Amt Öffentliche Sicherheit und Ordnung vereinbaren.
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Übermittlungssperre (Information)
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
nach dem Bundesmeldegesetz § 50 Bundesgesetz
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen - z.B. Adressbuchverlage - zu widersprechen. (Alle ausgeschlossenen Zielgruppen können Sie ausführlich dem Formular entnehmen.)- Hierfür benötigen Sie keine Begründung, sondern können dies - nach eigener Entscheidung - einrichten, wenn Sie dies wollen.
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Übermittlungssperre beantragen
Online Antrag - Übermittlungssperre beantragen
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.
PDF-Formular Übermittlungssperre
zum Download und postalischen Einreichen
persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des des Einwohnermeldeamtes in Gauting gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.