Standesamt und Personenstands-Bescheinigungen
Persönliche Vorsprache gesetzlich erforderlich
Bei einigen Verwaltungsvorgängen ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen:
- Anzeige einer Geburt
- Kirchenaustritt (BayernPortal)
- Vaterschaftsanerkennung (BayernPortal)
- Leichenüberführungsverfahren (BayernPortal)
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unser Fachbereich Standesamtes gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Personenstandsbeurkundungen
Urkunde aus dem Geburtenregister
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Urkunde anfordern
ONLINE-Anforderungs-Service
Eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
Urkunde aus dem Eheregister
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Urkunde anfordern
ONLINE-Anforderungs-Service
eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich
Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister
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Urkunde anfordern
ONLINE-Anforderungs-Service
Eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
Urkunde aus dem Sterberegister
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Urkunde anfordern
ONLINE-Anforderungs-Service
eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich
Eheschließung
Für Terminvereinbarungen und weitere Informationen zu Trauungen in der Gemeinde Gauting können Sie in unserem Fachbereich Standesamt erfahren.
Weitere rechtliche Informationen rund um die Anmeldung zur Eheschließung finden Sie im BayernPortal.
Merkblätter zur Vorbereitung:
► Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche
► Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts
Sterbefallanzeige
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Meldung vornehmen
ONLINE-Anforderungs-Service
eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich
Kirchenaustritt und Bescheinigung
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Kirchenaustritt (nur mit persönlicher Vorsprache möglich)
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin mit unserem Fachbereich Standesamt
weitere Informationen dazu finden Sie hier: Kirchenaustritt (BayernPortal)
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Bescheinigung über - einen in der Vergangenheit - erfolgten Austritt (Zweitausfertigung)
ONLINE-Anforderungs-Service
eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich