öffentlicher Straßenraum und Verkehrsflächen

 

 

  • Auflagen und Hinweise:

     

    • Für die Bearbeitung von eingehenden Anträgen von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie deren Anhörung benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Arbeitstagen.
       
    • Dem Antrag ist ein Regelplan bzw. ein Verkehrszeichenplan in Verbindung mit einem Lageplan beizufügen. Die mobile Beschilderung ist deckungsgleich und schlüssig mit der vor Ort bestehenden Verkehrsbeschilderung aufzustellen.
       
    • Alle Anlagen zum Antrag für die Bearbeitung der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind einzeln als Anlage oder als pdf-Datei zuzusenden!
       
    • Die Anordnungen und Auflagen sind zwingend einzuhalten; andernfalls ist die Verkehrsrechtliche Anordnung nichtig. Ohne eine Verkehrsrechtliche Anordnung begonnene Arbeiten werden eingestellt und als Ordnungswidrigkeit geahndet!
       
    • Der Antragsteller versichert hiermit, dass er die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung gemäß §§ 39-49 StVO, sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage § 37 StVO übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt.

      Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sind einzuhalten.

       
    • Bei der Beschilderung angeordneter Halteverbotszonen ist wie folgt zu verfahren: Zwischen dem Tag der Aufstellung und dem Tag des Inkrafttretens müssen mindestens 96 Std. liegen. Die Aufstellung darf erst nach Erhalt der Verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen.
       
    • Der Antragsteller kann bei tatsächlicher oder rechtlicher Änderung der Maßnahmen sowie bei Nichtinanspruchnahme bzw. Widerruf der Verkehrsrechtlichen Anordnung keinen Ersatzanspruch geltend machen.
       
    • Alle Schäden, Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter, die sich bei Inanspruchnahme der Verkehrsrechtlichen Anordnung ergeben können, gehen zu Lasten des Antragstellers / Bauleiter.
       
    • Der Antragsteller erklärt, dass er über die notwendigen Kenntnisse der Arbeitsstellenabsicherung entsprechend der RSA verfügt.
       
    • Änderungen, Verlängerungen, sowie Nichteinhaltungen von Verkehrsrechtlichen Anordnungen sind zwingend und frühzeitig im Rahmen unserer Bearbeitungszeiten zu melden. Ein Neuantrag mit Verkehrszeichenplan ist zu stellen.
       
    • Das Anzeigen des Bauendes ist zwingend erforderlich wegen Wiederzufahrt der Rettungsgasse und der Busse, sowie Freigabe für die Allgemeinheit. Die in Anspruch genommenen Nutzungsflächen sind dem Tiefbauamt in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben.
       

Antrag für die Einrichtung einer vorübergehenden Haltverbotszone

 

 

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)



Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen



weiterführende Informationen

weiterführende Informationen rund um den Verkehr
im Landkreis Starnberg u.a. Themen wie Zulassung, E-Mobilität, ÖPNV, Kreisstraßen uvw.

 

 

persönlicher Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Fachbereich Ordnungsamt gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.