Anmeldung einer Veranstaltung
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Allgemeine Information
Wer eine öffentliche Vergnügung/Veranstaltung durchführen will, muss dies der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Erteilung bzw. die Anzeige so rechtszeitig zu stellen, dass die zuständigen Behörden (Gemeinde Gauting und ggf. das Landratsamt) einen angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung haben. So können ggf. noch Unterlagen nachgereicht werden oder Einzelpunkte besprochen werden. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
Für einen Antrag/bzw. eine Anmeldung sind folgende Angabe erforderlich:
- Art der Veranstaltung
- Örtlichkeit
- Datum und Veranstaltungszeiten
- Zahl der zugelassenen Teilnehmer bzw. der erwarteten BesucherFür regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
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Hinweis:
Prüfen Sie bitte auch, ob Sie weitere Anträge benötigen. Diese können unter anderen beispielsweisse sein:- (vorrübergehende) Gaststättenerlaubnis (bei Ausschank von alkoholischen Getränken gegen Entgelt)
- oder Anträge zu verkehrsregelnde Maßnahmen, wenn die Veranstaltung im Straßenraum stattfindet
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Veranstaltung anmelden
Online Anzeiger einer öffentlichen Veranstaltung
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich,
dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.PDF zum Download
und postalischen Einreichen
Antrag auf Genehmigung einer Plakatierung zur Ankündigung der Veranstaltung
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Antrag auf die Genehmigung einer Plakatierung
Antrag auf eine Genehmigung einer Plakatierung
Eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
PDF zum Download
und postalischen Einreichen
Antrag auf einen Infostand im öffentlichen Raum
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Antrag auf die Genehmigung eines Informationsstandes im öffentlichen Raum
Antrag auf eine Genehmigung eines Informationsstandes im öffentlichen Raum
Eine Registrierung oder Autorisierung mit dem einfachen Bürgerkonto ist erforderlich.
persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Fachbereich Ordnungsamt gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.