Wahlen

Wir empfehlen, schnellstmöglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen, um im Fall einer vorgezogenen Bundestagswahl eine rechtzeitige Bearbeitung zu garantieren.

Briefwahl beantragen

Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Briefwahl beantragen (BayernPortal)

Als Wahlhelfer melden

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Um wahlberechtigt zu sein, müssen für die Bundestagswahl folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet oder sich dort gewöhnlich aufhaltend
  • Staatsangehörigkeit: deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Wahlrechtsausschluss: nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen gemäß § 13 Bundeswahlgesetz (BWG)

Zusätzlich ist zu beachten:

  • Ausschluss von der Tätigkeit im Wahlvorstand: Personen, die Wahlbewerber bei der oben genannten Bundestagswahl sind, (stellvertretende) Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlags oder Mitglieder eines anderen Wahlorgans, dürfen nicht im Wahlvorstand mitwirken (§ 9 Abs. 3 Satz 2 BWG).

Vergütung

  • Als Wahlhelfer erhalten Sie eine Wahlhelferentschädigung von 60,00 Euro.

Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)

Als freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferin melden

  • Online-Meldung
    für diesen Service müssen Sie sich nicht registrieren: einfach die Online-Felder ausfüllen und absenden.

 

 

Persönliche Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes (Briefwahlunterlagen/Wahlbenachrichtigung) sowie des Wahlamtes (Meldung Wahlhelfer/wahlrechtliche Fragen) gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.