Wahlen

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt

Briefwahl beantragen

Weiterführende rechtliche Informationen zum Thema Briefwahl beantragen (BayernPortal)

Wir suchen freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferinnen

Vorteile

  • Werden Sie aktiv Teil der Demokratie
  • Arbeiten Sie mit anderen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Team
  • Keine Vorkenntnisse nötig, Einsatzort frei wählbar

Aufgaben

  • Überprüfung der Personalien
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahllokal
  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Auszählen der Stimmzettel nach Schließung des Wahllokals

Der Wahlvorstand besteht aus:

  • Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
  • Schriftführerin oder Schriftführer, stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
  • 2 bis 4 Beisitzerinnen oder Beisitzer

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen die Einsätze im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten werden im Voraus mit dem Wahlvorstand abgestimmt. Wichtig: Die Positionen Wahlvorsteher, Schriftführer und mindestens ein Beisitzer müssen während der gesamten Wahlzeit besetzt sein. Nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen und prüfen die Gültigkeit der Stimmen.

Weiterführende rechtliche Informationen zur Berufung zum Wahlhelfer (BayernPortal)

Als freiwillige Wahlhelfer/Wahlhelferin melden

  • Online-Meldung
    für diesen Service müssen Sie sich nicht registrieren: einfach die Online-Felder ausfüllen und absenden.

 

 

Persönliche Ansprechpartner

Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes (Briefwahlunterlagen/Wahlbenachrichtigung) sowie des Wahlamtes (Meldung Wahlhelfer/wahlrechtliche Fragen) gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.