Bauantrag und Bauwesen
Bauanträge werden ab Januar 2025 nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Starnberg gestellt. Alle Informationen und die richtigen Ansprechpartner finden Sie unter www.lk-starnberg.de/bauen.

Bei Fragen zu Antragsformularen oder zu Verfahrensabläufen steht Ihnen die Bauverwaltung der Gemeinde Gauting aber natürlich weiterhin gern zur Verfügung.
Kontakt:
Tel. 089 / 89 337 - 140 und - 139
Fax 089 / 89 337 - 740 und - 739
E-Mail: post.bauantrag@gauting.de

Weiterführende Informationen
► Bauantragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie tagesaktuell auf der Plattform des BayernPortal.
► Informationen zu Bauanträgen finden Sie beim Landratsamt Starnberg.
Antrag auf Isolierte Befreiung / Abweichung
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung.
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Voraussetzungen
Eine Abweichung ist nur möglich, wenn der Schutzzweck des Art. 4 BayBO (Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden) noch erfüllt ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.Wann eine Ausnahme zulässig ist, ist in der jeweiligen Satzung selbst geregelt.
Eine Befreiung kommt in Betracht, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, dies städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans oder der sonstigen Regelung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Zudem muss die Befreiung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein und sie darf die Grundzüge der Planung nicht berühren.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen schriftlich beantragt werden; der Antrag ist zu begründen. Bei Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist der Abweichungsantrag mit dem Bauantrag zu stellen. - Ortsrecht
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Antrag stellen
zum Online-Antrag
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich, dass Sie sich über den ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.
PDF-Formular
herunterladen, ausdrucken und
postalischen übermittln
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan der Gemeinde

- weiter zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Gauting
- weiter zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Gauting
Antrag auf Genehmigung zur Absenkung des Bordsteins
Für dieses Antragsverfahren ist unser Tiefbau (Straßenbau) zuständig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter.
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Antrag stellen
zum Online-Antrag auf Genehmigung zur Absenkung des Bordsteins
Für diesen Online-Dienste ist es erforderlich,
dass Sie sich über den
ePA (elektronischer Personalausweis) authentifizieren.

persönlicher Ansprechpartner
Für Termine und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Bauverwaltung und aus dem Fachbereich Tiefbau gerne telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.