Steuertermine im Überblick
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten
Raten zum
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
fällig.
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Gewerbesteuer
Die Fälligkeiten für die Gewerbesteuervorauszahlungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Diese werden vierteljährlich jeweils zur Quartalsmitte fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
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Hundesteuer
Die Steuern werden jeweils
- zum 01.03. eines Jahres fällig.
Die Hundesteuer wird für das gesamte Jahr festgesetzt, sobald der Hund mindestens volle 3 Monate im Gemeindegebiet ist.
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