Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Gewerbesteuergesetzes erhoben.
Hebesätze
Der Gemeinderat Gauting hat die Hebesätze ab dem 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer 330 %
Gewerbesteuer-Abrechnung
Grundlage der Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag, welcher durch das zuständige Finanzamt ermittelt wird. Dieser wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Vorauszahlungen werden meist vom Finanzamt ab dem laufenden Jahr an die aktuelle Gewerbesteuer-Abrechnung angepasst. Eine Änderung muss über das Finanzamt erfolgen.
Fälligkeiten
Die Fälligkeiten für die Gewerbesteuervorauszahlungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese werden vierteljährlich jeweils zur Quartalsmitte fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
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"Steuern und Abgaben"