Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Gewerbesteuergesetzes erhoben.

Hebesätze


Der Gemeinderat Gauting hat die Hebesätze ab dem 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:

  • Gewerbesteuer        330 %

Gewerbesteuer-Abrechnung


Grundlage der Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag, welcher  durch das zuständige Finanzamt ermittelt wird. Dieser wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen


Vorauszahlungen werden meist vom Finanzamt ab dem laufenden Jahr an die aktuelle Gewerbesteuer-Abrechnung angepasst. Eine Änderung muss über das Finanzamt erfolgen.

Fälligkeiten


Die Fälligkeiten für die Gewerbesteuervorauszahlungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese werden vierteljährlich jeweils zur Quartalsmitte fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

 

 

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"Steuern und Abgaben"