Grundsteuer

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer-Reform



> Aktuelles unter www.grundsteuer.bayern.de


Die Grundsteuer wird aufgrund des Grundsteuergesetzes erhoben.

Hebesätze


Der Gemeinderat Gauting hat die Hebesätze ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)    300 %
  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)    360 %

Höhe der Grundsteuer


Grundlage der Berechnung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag, welcher durch das Finanzamt Starnberg ermittelt wird. Dieser wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.

Fälligkeiten

Die Fälligkeiten für die Grundsteuer sind gesetzlich vorgeschrieben.
Diese werden vierteljährlich jeweils zur Quartalsmitte fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November


Jahresbeträge, die 15 € nicht übersteigen, werden am 15. August fällig.
Jahresbeträge, die 30 € nicht übersteigen, werden jeweils zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig.

Auf schriftlichen Antrag kann die Festsetzung ab dem Folgejahr auf eine jährliche Fälligkeit zum 01. Juli geändert werden.

Verkauf eines Grundstücks

 

Steuerpflicht beginnt zum 01.01. und endet zum 31.12. eines Jahres (Grundsteuergesetz). Der Verkäufer muss die Grundsteuer im Verkaufsjahr noch komplett entrichten.

Aufgrund des notariellen Vertrages kann privatrechtlich direkt zwischen den Vertragspartnern eine Regelung getroffen werden. Die Gemeinde kann hier aber nicht tätig werden.

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