Fachbereich Einwohnermeldeamt, Gewerbewesen
Ihr Kontakt
Tel.: 089 / 89337 - 220
E-Mail-Kontakt: post.einwohnermeldeamt@gauting.de
Aufgabenbereiche
Terminservice
Fragen & Antworten zum Passwesen
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Informationen zur Antragsstellung
Für deutsche Bürger besteht Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Bei einem Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Ausweises ist die persönliche Vorsprache gesetzlich vorgesehen. Einen Termin im Rathaus können Sie online über unseren Terminservice vereinbaren. Oder Sie ziehen vor Ort im Einwohnermeldeamt ein Ticket an unserem Automaten.Welche Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
► gültiges bisheriges Ausweisdokument
► aktuelles biometrisches Passbild (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein)
► Vorkasse (Bar- oder EC-Kartenzahlung möglich)
Zusätzliche Anforderungen bei Minderjährigen
(Hinweis: Personalausweise können mit Vollendung des 16. Lebensjahres alleine beantragt werde)♦ Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters
♦ Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters
Weitere Informationen zum Personalausweis gibt es auch über
das Bayern Portal
und über das Personalausweisportal des Bundesministerium des Inneren und für Heimat -
Abholung der Ausweisdokumente
Mit der Abholung der fertigen Ausweisdokumente können Sie auch eine vertrauenswürdige Person Ihrer Wahl beauftragen. Hierfür benötigt die Person bei der Abholung eine Vollmachtserklärung von Ihnen im Original unterschrieben.
Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises
PDF-Formular zum Download
Vollmacht und Erklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments
PDF-Formular zum Download
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Ihr Ausweisdokument ist abgelaufen?
Bitte denken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung daran, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und rechtzeitig neue zu beantragen.
In Ausnahmesituationen haben Sie die Möglichkeit über die Bundespolizei ein Reisedokument zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bundespolizei.de
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Verlust von Ausweisdokumenten
Der Verlust von Ausweisdokumenten muss bei der örtliche Polizeidienststelle oder beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gauting angezeigt werden.
Im Falle eines Diebstahls wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten unverzüglich Anzeige. -
Online-Funktion im Personalausweis
Informationen rund um die authentifizierung mit dem Personalausweis finden Sie auf folgenden externen Webseiten
Weitere Informationen zur Freischaltung der Online-Funktion finden Sie im BayernPortal.Die nachträgliche Sperrung oder Freischaltung der Online-Funktion im Personalausweis ist im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gauting möglich.
Fragen & Antworten zum Meldewesen
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Informationen zur An- und Ummeldung
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr ist gemäß Bundesmeldegesetz verpflichtet, einen Umzug binnen 14 Tagen anzuzeigen und sich persönlich bei der Meldebehörde anzumelden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im zuständlichen Einwohnermeldeamt notwendig.
Was wird benötigt?- gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Pass) aller Neubürger
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (Bundesmeldegesetz)
- Zuzugsadresse (Inland/Ausland)
- Vollmacht für die Anmeldung von Familienangehörigen
Weiterführende Informationen über die Wohnsitz-Anmeldung finden Sie im BayernPortal.
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Formulare zum Vorausfüllen (Anmeldung / Ummeldung)
►Anmeldung bei der Meldebehörde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)► Formular Umzugsmeldung innerhalb der Gemeinde
(zum Vorbereiten, Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)► Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland
oder Änderung der Hauptwohnung
(zum Ausdrucken und Mitnehmen zur persönlichen Vorsprache)
Fragen & Antworten zum neuen Verfahren für Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Für hoheitliche Dokumente können dann nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, gedruckte Bilder werden nicht mehr benötigt. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Die Gemeinde Gauting stellt für das neue Verfahren im Foyer des Rathauses zwei Fotoautomaten zur Verfügung, an denen Bürgerinnen und Bürger selbstständig ihr neues Passfoto für eine Gebühr von 6 Euro erstellen und an das Einwohnermeldeamt übermitteln können. Alternativ können digitale Fotos auch bei einem zertifizierten Fotodienstleister gemacht werden, die die neue digitale Übermittlung an die Gemeindeverwaltung ermöglichen.
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Kann ich weiterhin gedruckte Passbilder beim Einwohnermeldeamt einreichen?
Nein. Laut dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen grundsätzlich ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente verwendet werden.
Ausnahme: Wenn das Lichtbild vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister aufgenommen und als Papierfoto ausgehändigt wurde, kann es ausnahmsweise noch verwendet werden, sofern es nicht älter als 6 Monate ist und noch nicht in die Cloud hochgeladen wurde.
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Können auch Fotos von Kleinkindern gemacht werden?
Ja, das ist möglich. Das Kind kann auf dem Schoß eines Elternteils oder in einem Autositz platziert werden. Das System blendet den Elternteil oder den Sitz automatisch aus.
Wichtig: Wenn das Kind auf dem Schoß sitzt, muss der Elternteil wegschauen, damit das System ihn nicht als zusätzliche Person erkennt.
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Können auch Rollstuhlfahrer ein Foto machen?
Ja, das System passt sich individuell an die Körpergröße der Person an.
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Wie viel kostet ein digitales Foto?
Ein digitales Foto, das direkt am Fotoautomaten in der Gemeinde aufgenommen wird, kostet 6 €.
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Kann ich ein digitales Foto auch bei privaten Fotodienstleistern machen lassen?
Ja, Sie können das Foto auch bei einem privaten Fotodienstleistern machen lassen.
Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig.
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Wie lange werden meine erfassten Daten gespeichert?
Die Daten, die Sie bei der Selbsterfassung eingeben (wie Foto, Fingerabdruck und Unterschrift), werden maximal 96 Stunden (also 4 Tage) gespeichert.
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Was passiert mit meinen Daten nach der Antragsstellung?
Wenn die erfassten Daten nicht mehr benötigt werden, werden sie sofort gelöscht. Falls Sie die Daten für weitere Anträge benötigen, können sie weiter gespeichert und innerhalb von 96 Stunden für weitere Anträge verwendet werden.
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Was passiert, wenn innerhalb von 96 Stunden kein Antrag gestellt wird?
Wenn innerhalb der 96 Stunden kein Antrag gestellt wird, werden die Daten automatisch gelöscht.
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Warum werden meine Daten nach 96 Stunden gelöscht?
Die Behörde darf Ihre biometrischen Daten nur dann speichern, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt – in diesem Fall Ihre Antragstellung. Wenn nach 96 Stunden kein Antrag gestellt wird, gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, um die Daten zu speichern.
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Kann ich mein Foto für andere Zwecke weiterleiten lassen, z. B. für den Führerschein?
Das digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.
Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist jedoch weiterhin die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form nötig.
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Ich habe vor ein paar Tagen einen Ausweis beantragt und möchte noch ein weiteres Ausweisdokument beantragen. Kann ich mein bereits bezahltes Foto dafür weiterhin verwenden?
Wenn Ihr Foto noch im System gespeichert ist, kann es auch für das zweite Ausweisdokument verwendet werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Fotos aus Datenschutzgründen automatisch nach 96 Stunden gelöscht werden. Ist das Foto bereits gelöscht worden, kann es – auch wenn es schon bezahlt wurde – leider nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall muss ein neues Foto gemacht werden.